Covid-19
Hinweis für unsere Patienten

Bitte tragen Sie bei dem Besuch unserer Praxis eine FFP2-Maske. Dieses ist gesetzlich vorgeschrieben, und gilt verbindlich voraussichtlich bis April 2023. Vielen Dank.

Die kassenzugelassene podologische Praxis ist für alle Patienten geöffnet. Bitte denken sie an eine Maske und Ihren Impfnachweis. Für den Fall, dass keine Impfung vorliegt, benötigen Sie einen aktuellen, offiziellen Test. Sollten Sie Erkältungssymptome haben, bitten wir sie einen Test an einer offiziellen Teststelle durchführen zu lassen. Mit negativem Test kann die Behandlung durchgeführt werden.

Die Podologie ( medizinische Fußpflege ) ist Bestandteil der systemrelevanten, medizinischen Grundversorgung.

Wir versorgen alle Patienten mit:

  • einer gültigen Heilmittelverordnung 13 bei Diabetes mellitus
  • einer Privatverordnung des behandelden Arztes
  • einer akuten, medizinischen Notwendigkeit wie z.B.:
    eingewachsener Nagel
    schmerzhafte Nagelveränderungen
    Verlust der Nagelplatte mit Freilegung des Nagelbettes
    schmerzhafte Clavi ( Hühneraugen ) mit Tendenz zu Entzündung
Abbildung eines Corona Virus Erregers
Sie haben Fragen?
Scheuen Sie sich nicht uns direkt zu kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Kontakt