Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufnahme der Nagelspangenbehandlung in die Heilmittel-Richtlinie beschlossen und somit die podologische Therapie erweitert.
Somit können auch künftig Podologen bei eingewachsenen Fußnägeln Fehlstellungen korrigieren, sofern keine Kontraindikationen vorliegen.
Die Verordnung für diese Behandlung bekommen Sie über Ihren Arzt.
Wir beraten Sie gerne.
Sprechen keine medizinischen Gründe dagegen, kann eine podologische Nagelspangenbehandlung in allen 3 Stadien des Erkrankungsbildes verordnet werden.
Für den Erfolg einer Nagelspangenbehandlung sei es sinnvoll, dass der behandelnde Podologe selbst festlegt, nach welchem Zeitraum die Behandlung fortgesetzt wird, so der G-BA.
Demnach muss im Stadium 1 der Erkrankung die Nagelspange etwa alle zwei bis sechs Wochen nachgespannt oder neu aufgebracht werden. Im Stadium 2 und 3, in denen die umliegende Haut bereits verletzt und entzündet ist, sollten die Therapiefortschritte engmaschiger kontrolliert werden.
Quelle: AOK